Wer kann die Riester-Förderung beantragen?
Die Riester-Rente zahlt sich aufgrund hoher Zulagen und Steuerersparnisse für jeden aus, der Sie nutzen darf. Nun stellt sich natürlich die Frage wer im Einzelnen die Möglichkeit hat. Dies ist relativ einfach zu beantworten.
Alle Angestellten die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen,
können „riestern“. Alle Selbständigen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können die Rürop-Rente nutzen.
Die Riester-Förderung können u.a. folgende Personen in Anspruch nehmen:
- Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende)
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (Lehrer, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit)
- rentenversicherungspflichtige Selbständige (z.B. Physiotherapeuten, Hebammen und selbständige Handwerker)
- Pflichtversicherte der Alterssicherung für Landwirte
- Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit
- Wehr- und Zivildienstleistende
- geringfügig beschäftigte Personen, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
- Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit
- versicherungsfrei Beschäftigte und von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte
- Bezieher von Erwerbsminderungsrenten
- Personen für die Dauer des Bezugs eines Existenzgründungszuschusses (Ich-AG)
- Pflichtversicherte einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland (z.B. Grenzgänger)